Die Margarethe Krupp-Stiftung
für Wohnungsfürsorge ist ein eigenständiges Wohnungs-Unternehmen.
Die Aufgabe der
Stiftung besteht in der Schaffung, Vermietung, Betreuung und Modernisierung
von preisgünstigem Wohnraum.
Die in der Stiftungsurkunde von 1906 festgelegte Verpflichtung zur Gemeinnützigkeit
bestimmt auch heute noch das Selbstverständnis und die wirtschaftliche
Handlungsorientierung des Unternehmens.
Möglicherweise
einzigartig in der deutschen Wohnungswirtschaft verknüpft die Margarethe
Krupp-Stiftung seit über 100 Jahren privatwirtschaftliches und kommunales
Engagement:
Auf dem Fundament einer privaten Stiftung Margarethe Krupps werden die
Geschicke der Stiftung gemeinsam von der Alfried Krupp von Bohlen und
Halbach-Stiftung und der Stadt Essen gelenkt.
Die Organe der Margarethe
Krupp-Stiftung sind:
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zwei
auf Zeit gewählte Vorstandsmitglieder, die die Stiftung vertreten
und leiten; |
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des
Weiteren stehen z. Zt. 18 Mitarbeiter aus Verwaltung und Wohnungsbetreuung
zur Verfügung; |
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ein
11-köpfiger Aufsichtsrat unter Vorsitz des Essener Oberbürgermeisters
begleitet, berät und kontrolliert die Arbeit des Unternehmens;
er setzt sich aus jeweils 5 vom Rat der Stadt gewählten und
5 von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung ernannten
Mitgliedern zusammen. |
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Die
Margarethe Krupp-Stiftung ist Mitglied im Bundesverband deutscher
Stiftungen Berlin und im Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland
Westfalen e.V. Düsseldorf. Sie
unterliegt der Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf.
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