Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, Außenstelle Essen plant den Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die A 52, Höhe Polizeikaserne. Zur Vorbereitung der Baumaßnahme sind Fäll- und Rodungsarbeiten erforderlich.
Im abgebildeten Lageplan sind die betreffenden Bereiche rot umrandet. Nach Abschluss der Bauarbeiten sollen die Flächen im Umfeld der Fußgängerbrücke mit heimischen standortgerechten Gehölzen neu bepflanzt werden.
Bei dem Ersatzneubau der Fußgängerbrücke handelt es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme, die die Autobahn GmbH gemäß § 4 Satz 1 FStrG in eigener Zuständigkeit und Verantwortung durchführt. Eine Unterhaltungsmaßnahme hat keine eigenständige Rechtswirkung, beziehungsweise liegt jene innerhalb der ursprünglichen Zulassungsentscheidung der Straße.
Es ergeht somit kein förmlicher Verwaltungsakt, sondern die Autobahn GmbH des Bundes, die gemäß § 5 InfrGG Straßenbaulastträgerin ist, unterrichtet die betroffenen Anlieger und dokumentiert die Abstimmung.